Eine der schlimmsten Strafen, die Menschen kennen, ist der Verlust der Freiheit. Jene, die es betrifft, finden daher durchaus drastische Worte dafür und nennen das Phänomen Knast, Bunker, Karzer, Kerker. Jene, die die Strafen verhängen, sind dagegen eher interessiert, das Ganze für den Rest der Welt ein wenig zu beschönigen. Wodurch sie aber – wie so oft – der Wahrheit näher kommen, als ihnen lieb sein kann. So auch mit der V. Das Wort kommt harmlos daher, beschreibt es doch vor allem das „Sichern von Dingen“, die man nicht verlieren will. Was ja nicht schlecht ist. Menschen jedoch werden damit verdinglicht (das Gegenteil von Personifizierung). Vor allem aber wird verschleiert, dass die Verurteilung zum Freiheitsentzug sich ins Endlose dehnt, tritt sie doch erst nach Ablauf der eigentlichen Strafe ein.
Besonders perfide ist die Sicherungs-V., denn bei ihr wird gesichert und verwahrt, was gleich zwei Mal eine solche Verdinglichung darstellt, denn nur Gegenstände können gesichert werden. Darüberhinaus ist der Begriff ein Pleonasmus, weil V. schon eine Sicherung ist.
Nicht, dass wir eine bessere Idee hätten, wie mit Straftätern umzugehen wäre, die nicht anders können oder wollen. Aber wenn auch der Staat das schon nicht weiß, dann sollte er nicht noch versuchen, das Problem mit beruhigenden Begriffen zu verkaufen.
Übrigens, aber das nur nebenbei, wurde die V. einst tatsächlich mit Bezug auf Personen verwendet. Dann aber hatte sie die Bedeutung ‚(ver-) pflegen‘ oder ‚für etwas sorgen‘ und meinte nicht ‚auf unbestimmte Zeit wegsperren‘.